Beitragsordnung der Freiwilligen Feuerwehr Langenpreising e. V.

§ 1 Zweck der Beitragsordnung

In der Beitragsordnung werden für alle Mitglieder ergänzend zur Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Langenpreising e. V.  weitere, verbindliche Regelungen zu den Mitgliedsbeiträgen der Freiwilligen Feuerwehr Langenpreising e. V. getroffen.

 § 2 Mitgliedsbeiträge

1. Von den passiven Mitgliedern, den Mitgliedern der „Abteilung historische Fahrzeuge und Geräte“ und von den Fördermitgliedern wird jeweils ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festsetzt. Die nachfolgend unter den Nummern 2 – 4 genannten Ausnahmen zur Beitragspflicht, gelten nicht für die Mitgliedsbeiträge zur „Abteilung historische Fahrzeuge und Geräte“.

2. Passive Mitglieder, welche min. 30 Jahre aktiven Dienst geleistet haben, sind von der Beitragspflicht befreit.

3. Passive Mitglieder, welche aufgrund von gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, sind von der Beitragspflicht befreit.

4. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

5. Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge beträgt:

a) für passive Mitglieder, welche nicht aufgrund der Nummern 2., 3. und 4. von der Beitragspflicht befreit sind:                30,00 €

b) für Mitglieder der „Abteilung – historische Fahrzeuge und Geräte“:       30,00 €

c) für Fördermitglieder:           min. 50,00 €

6. Die Beiträge werden durch ein SEPA-Lastschriftmandant (welches dem Verein von jedem zahlungspflichtigen Mitglied zu erteilen ist) jeweils zum 31.01. für das laufende Kalenderjahr eingezogen. Wird der Einzug von dem Geldinstitut aus Gründen verweigert, die dem Mitglied zuzurechnen sind (z. B. Widerruf der Einzugsermächtigung, Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung, erloschenes Konto), hat das Mitglied, die Kosten, die dem Verein daraus entstehenden, zu tragen.

§ 3 Erlass, Änderungen

Die Beitragsordnung wird durch die Mitgliederversammlung erlassen. Etwaige Änderungen und Ergänzungen müssen ebenfalls im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.

§ 4 Gültigkeit der Ordnung

1. Die Beitragsordnung darf nicht von der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Langenpreising e. V.  abweichen. Die Vereinssatzung ist, solange sich nichts Abweichendes auf Grund gesetzlicher Vorschriften ergibt, die führende Schrift.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Ordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Die Beitragsordnung tritt im Innenverhältnis mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Beitragsordnung wurde in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 07.03.2020 beschlossen.